Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Polizisten zugestimmt. Zu dieser Regelung gelten, dass sie keine Kleidungsstücke, Schmuck, Symbole oder Tätowierungen tragen dürfen, welche im Erscheinungsbild für Beamte ungeeignet sind. Das gilt auch für religiöse Merkmale, wenn sie keinen neutralen oder Vertrauenswürdigen Eindruck
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