Kopftuchverbot für Polizistinnen: Rassismus oder berechtigte Forderung?

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Polizisten zugestimmt. Zu dieser Regelung gelten, dass sie keine Kleidungsstücke, Schmuck, Symbole oder Tätowierungen tragen dürfen, welche im Erscheinungsbild für Beamte ungeeignet sind. Das gilt auch für religiöse Merkmale, wenn sie keinen neutralen oder Vertrauenswürdigen Eindruck machen, zu dieser Regelung zählt auch der Hijab.

Ursprünglich war ein Gesetzesbeschluss für das Tragen von Tattoos vorgesehen. Anlass war unter anderem der Fall eines Berliner Polizisten, der wegen eines verfassungsfeindlichen Tattoos entlassen wurde. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die berechtigte Entlassung des Beamten, entschloss sich aber für eine eindeutige gesetzliche Regelung. Ist den Beamten das Tragen von Tattoos mit extremistischen, rassistischen oder sexistischen – Inhalten untersagt. Unteranderem können auch zu bunte oder zu große Tattoos wegen der Auffälligkeit verboten werden. Nun wird ein Kopftuch verbot befürchtet. Durch das Einführen von Bekleidungsvorschriften ist einem Kopftuchverbot eine gute Grundlage gegeben.

Nach Erscheinung des Gesetzes für Bekleidungsvorschriften der Polizeibeamten erschien einiges an Kritik. Die Angst vor einem Kopftuchverbot sei zwar unbegründet, jedoch nicht unmöglich. Gegen ein Kopftuchverbot widerspricht jedoch, dass so Menschen anderer Religionen verstärkt in den Polizeidienst gelockt werden könnten.

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